Wiederbelebung / Reanimation

Vermasselt der Notarzt mir mein Sterben?

Die Zahlen sind sehr unterschiedlich, doch grob geschätzt bleiben bei 100 versuchten Wiederbelebungen durch den Notarzt 30 Menschen leblos, während weitere 30 noch am gleichen Tag im Krankenhaus versterben. Nach 30 Tagen leben ca. 15 -20 von 100. Ein halbwegs gutes Auskommen mit akzeptabler Lebensqualität haben maximal 10. Pro 100 Reanimationen „produzieren“ wir 3-5 schwer neurologisch Geschädigte oder Dauerkoma-Patienten. Als Folge dieser Entwicklung leben deutschlandweit geschätzte 15 bis 20.000 Menschen mit appalischem Syndrom in Pflegeheimen.

Bei jeder Wiederbelebung werden regelmäßig Rippen oder Brustbein gebrochen. Es gibt Leber- und Milzeinrisse. Die Stromstöße der Kardioverter werden oft auch im Sterbeprozeß als höllisch beschrieben.

Wir realisieren nicht, wie wir in dem verstehbaren Bemühen, den Einzelnen zu retten, 85 von 100 Patienten schweren Schaden zufügen. Was wir da tun, wird in anderem Zusammenhang Folter genannt. Die Geretteten sterben im übrigen irgendwann einen zweiten Tod.

Wenn das, was dem Einzelnen gut tut, der Gemeinschaft schadet, schadet es auch dem scheinbar profitierenden EInzelnen. Realisieren wir dieses Gesetz?

Aus der Perspektive des Leblosen – wahrscheinlich sterbenden – Menschen besteht übrigens überhaupt kein Problem. Im Gegenteil: Der Bewußtlose hat kein Problem! Das Problem hat derjenige, der den Notarzt ruft.  Das Problem liegt im Akzeptieren des Sterbens dieses Menschen. Um diesen Angehörigen, der ihn ja auch gerufen hat, sollte sich der Notarzt primär kümmern.

Hilfreich scheint es mir, wenn alle Notärzte verpflichtet würden, etwa 30 Tage nach der Reanimation den Patienten (auf dem Friedhof?) und seine Angehörigen zu besuchen und deren Erlebnisse zu erfahren.

 

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